Rundfunkgebührenbefreiung

Die zu dem Antrag erforderliche "Bescheinigung über die wirtschaftlichen Verhältnisse (Mittellosigkeitszeugnis)" erhalten sie im Gemeindeamt.

Zuständig

  • Barbara Reiter (Grundsteuer, Tourismus, Meldewesen, Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerservice)