Strafregisterbescheinigung


Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.

Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung erforderlich. Die Bescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.

Es kann auch eine spezielle "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" beantragt und ausgestellt werden, wenn diese

  • zur Prüfung der Eignung für eine Anstellung für berufliche oder organisierte ehrenamtliche Tätigkeiten, bei denen es zu direkten und regelmäßigen Kontakten mit Kindern kommt, benötigt wird und
  • eine entsprechende Bestätigung der (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/des (künftigen oder aktuellen) Dienstgebers bzw. der Organisation vorliegt.


Zudem kann auch eine spezielle "Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“ beantragt und ausgestellt werden, wenn diese

  • zur Prüfung der Eignung für die Ausübung einer bestimmten in seinem Verantwortungsbereich liegenden beruflichen Tätigkeit
  • im Bereich der kritischen Infrastruktur (§ 74 Abs. 1 Z 11 StGB), der Herstellung, der Verarbeitung oder des Handels von oder mit Schieß- und Sprengmitteln (§ 13 und § 19 SprG), des Erwerbs, des Verbringens, des Besitzes oder der Verwendung von beschränkten Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (§ 10 ChemG) oder
  • in einem Sprengungsunternehmen (§ 132 GewO), Pyrotechnikunternehmen (§ 107 GewO), im Sicherheitsgewerbe (§ 129 GewO) oder Waffengewerbe (§ 139 GewO)
    benötigt wird und eine entsprechende Bestätigung der (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/des (künftigen oder aktuellen) Dienstgebers bzw. der Organisation vorliegt.

Darüber hinaus kann auch eine spezielle "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" beantragt und ausgestellt werden, wenn diese

  • zur Prüfung der Eignung für eine Anstellung für berufliche oder organisierte ehrenamtliche Tätigkeiten, die hauptsächlich die Pflege und Betreuung wehrloser Personen umfasst und
  • eine entsprechende Bestätigung der (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/des (künftigen oder aktuellen) Dienstgebers bzw. der Organisation vorliegt.

Die "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" sowie die "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“ geben darüber Auskunft, ob Verurteilungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung und damit zusammenhängende Einträge wie gerichtliche Tätigkeitsverbote im Strafregister eingetragen und entsprechend gekennzeichnet sind oder nicht.

Die "Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“ gibt Auskunft darüber, ob Verurteilungen wegen terroristischer oder staatsfeindlicher Strafsachen, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen und damit zusammenhängende Einträge wie Anordnungen der gerichtlichen Aufsicht bzw. Weisungen im Strafregister eingetragen und entsprechend gekennzeichnet sind oder nicht.

Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates können bei Beantragung einer "Strafregisterbescheinigung" und/oder einer "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" und/oder einer "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" verlangen, dass entsprechende Informationen aus dem Strafregister des betreffenden EU-Mitgliedstaates eingeholt und ihnen vom Strafregisteramt der Landespolizeidirektion Wien nachträglich zur bereits ausgestellten österreichischen Strafregisterbescheinigung übermittelt werden.


Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen bei Antragstellung:

Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein oder Reisepass)

Bei Vorlage beim Dienstgeber*in: Namensbezeichnung und vollständige Anschrift


Hinweis:

Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden, da der Behörde die Identität nachzuweisen ist.


Kosten und Gebühren:

€ 28,60 Bundesgebühr (€ 14,30 entfallen bei Vorlage beim Dienstgeber)

€ 2,10 Verwaltungsabgabe

€ 3,90 Beilage - Bestätigung Dienstgeber (bei Bescheinigung für Kinder- und Jugendfürsorge, Pflege und Betreuung)