Meldepflichtige Vorhaben gemäß § 21 Baugesetz:
Zum Beispiel Abstellfläche für Kraftfahrzeuge bis 40 m², Wasserbecken bis 100 m3 (z.B.: Pools), Flugdächer bis 40 m2, Pergolen bis 40 m2, Gewächshäuser bis zu 40 m2, Nebengebäude im Bauland bis zu 40 m2, Gerätehütten im Bauland bis zu 40 m2, Einfriedungen mit einer Höhe bis 1,50 m, Stützmauern mit einer Höhe bis 0,5 m, Solar- und Photovoltaikanlagen, das Aufstellen eines Kaminofens, der Einbau eines Treppenliftes, Fassadenfärbelungen, Fenstertausch, Erneuerung der Dacheindeckung und ähnliches, sind vor ihrer Ausführung der Gemeinde schriftlich mitzuteilen (mit Lageplan, Beschreibung usw.), damit das Vorhaben geprüft werden kann.
Die Marktgemeinde Seckau bietet für Fragen interessierter Bauwerber eine kostenlose Erstberatung an.
Bitte um vorherige Terminvereinbarung bei Ing. Monika Hold-Luschützky Tel.: +43 3514 5205 1
Formulare / Links:
Steiermärkisches Baugesetz
Ansuchen_Vereinfachtes Verfahren Z1, 2, 3,4
Ansuchen_Vereinfachtes Verfahren Z5,7
Ansuchen_Vereinfachtes Verfahren Z6
Fertigstellungsanzeige
Meldepflichtige Vorhaben
Förderansuchen_Heizung_Photovoltaik_1_.pdf herunterladen (0.05 MB)
Regenwasserzisterne_Förderansuchen[1].pdf herunterladen (0.04 MB)
Ansuchen_Bauabwicklung_2024_-_Seite_1_und_2_-_Seckau.pdf herunterladen (0.09 MB)
AUFGRABUNGSRICHTLINIE_-_Gemeinde_Seckau_2024.pdf herunterladen (0.16 MB)
AUFGRABUNGSRICHTLINIE_-_ANLAGE_-Marktgemeinde_Seckau_2024.pdf herunterladen (0.44 MB)
Bauwunschformular.pdf herunterladen (0.24 MB)