Wildbachbegehung 2024

Wappen Seckau


Wildbachbegehung 2024

Unsere Gemeinde ist laut Forstgesetz 1975 § 101 dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich die Wildbäche im Gemeindegebiet begehen zu lassen und das Bachbett sowie den näheren Uferbereich auf Veränderungen oder Beeinträchtigungen (Holzablagerungen, Holzverklausungen, umgestürzte Bäume, verlandete Durchlässe etc.) zu kontrollieren. 

In Anbetracht immer stärkerer Niederschlagsereignisse mit den dazugehörigen enormen Abflussmengen, ist dies eine wichtige Vorkehrung für den Schutz und die Sicherheit unserer Bevölkerung und ihrer Besitztümer.

In unserer Gemeinde wurde die Wildbachbegehung 2024 von der Berg- und Naturwacht durchgeführt, welche sämtliche Wildbäche auf Übelstände überprüfte. Die vorgefundenen Übelstände werden dokumentiert und den Grundstückseigentümer*innen anschließend schriftlich mitgeteilt. Diese sind dazu aufgefordert, Holz oder andere den Wasserlauf hemmende Gegenstände ehestmöglich zu beseitigen. 


Im Sinne der Gefahrenprävention bitten wir Sie weiterhin die Kontrollorgane zu unterstützen, indem wir ihnen den Zugang zu den Wildbächen gewähren und vorgefundene Übelstände ehestmöglich beseitigen.


Wir danken sehr herzlich!

16.04.2024