Gemeindeförderungen der Marktgemeinde Seckau in einer Gesamtübersicht

Wohnbauförderung:

Bei Neuerrichtung eines Wohnhauses oder Schaffung neuer Wohneinheiten (zB. Dachgeschoßausbau) 

pro Person mit Hauptwohnsitz in Seckau € 250,00


Musikschulunterricht:

Gemeindebeitrag für Familienbeihilfeempfänger und Mitglieder des Musikvereins Seckau


Musikschulunterricht privat:

25% der tatsächlichen Kosten (für Familienbeihilfeempfänger und Mitglieder des Musikvereins Seckau)


Jugendförderung:

Es erhalten Jugendliche vom 17. bis zum 25. Lebensjahr nach der Absolvierung der gesetzlich verlangten Mehrphasenausbildung (Fahrtechniktraining im Zuge der Führerscheinprüfung) und gegen Vorlage der Teilnahmebestätigung € 30,00.


Schüler - Projektwochen:

Für schulische Veranstaltungen, die mehr als 3 Tage dauern, gegen Vorlage der Teilnahmebestätigung € 30,00.


Regenwasserzisternen:

Einmalige Förderung von € 400,00 pro Wohnhaus für die Errichtung einer handelsüblichen Regenwasserzisterne ab 2.500 Liter Fassungsvermögen (Herstellung ab 01.01.2023).






Zuständig