Der amtstierärztliche Rufbereitschaftsdienst ist ausschließlich für außerhalb der normalen Dienstzeiten anfallende, amtliche Angelegenheiten, insbesondere für Tierseuchen- und Tierschutzerhebungen, zuständig.


Für den Fall, dass der eingeteilte Amtstierarzt / die eingeteilte Amtstierärztin unter der angeführten Telefonnummer nicht erreicht werden kann, ist die Landeswarnzentrale, Tel. +43/316/877-77 zu verständigen.


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