Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Gebühren üblicherweise _ 16,-- (Ausstellung von zwei Geburtsurkunden)

Zuständig


Ehgartner-Regula Katrin
Kontaktdaten von Katrin Ehgartner-Regula
Bürgerservice, Standesamt
Katrin Ehgartner-Regula
Tel: +43 3514 52054
katrin.ehgartner-regula@seckau.gv.at

Hübler Gerlinde
Kontaktdaten von Gerlinde Hübler
Standesamt, Buchhaltung, Bürgerservice
Gerlinde Hübler
Tel: +43 3514 5205 6
gerlinde.huebler@seckau.gv.at

Schneidler Heimo
Kontaktdaten von Heimo Schneidler
Amtsleiter
Heimo Schneidler
Tel: +43 3514 5205 2
Mobil: +43 664 83 42 277
heimo.schneidler@seckau.gv.at