Liebe Hundehalter
Aufgrund der zahlreichen Beschwerden, die in unserem Gemeindeamt einlangen,
ersuchen wir Sie, den Kot Ihres Hundes nicht auf dem Gehsteig und umliegenden Grünflächen sowie Wiesen
-vor allem im Siedlungsbereich- liegen zu lassen, sondern diesen einzusammeln und entsorgen!
Weiters möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es verboten ist, Hunde frei laufen zu lassen,
da vor allem diese unsere Wege verschmutzen und sich Personen betroht fühlen können.
Bitte helfen auch Sie unsere Wege sauber zu halten!
Der Bürgermeister
Lärmschutzverordnung
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Seckau hat in seiner Sitzung vom
8. Juni 1999 gem § 41 Abs. 1 Gemeindeordnung 1967, LGBl.
Nr. 115 in der geltenden Fassung unter dem Tagesordnungspunkt 15.) mit Stimmenmehrheit nachstehend angeführte Lärmschutzverordnung beschlossen.
Lärmbelästigende Gartenarbeiten sind alle im Garten anfallenden, mit größerer
Geräuschentwicklung verbundenen Arbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Rasentraktoren, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren.
Lärmbelästigende Gartenarbeiten dürfen nur von
Montag bis Samstag in der Zeit von 7.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 19.00 Uhr ausgeführt werden.
Die Vornahme solcher Arbeiten an
Sonn- und Feiertagen ist verboten.
Erstellt am 2005-02-18 16:02:50 von seckau
Aktualisiert am 2006-04-04 15:55:09 von seckau
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