Strafregisterbescheinigung
Strafregisterbescheinigungen sofort erhältlich
Strafregisterbescheinigungen können nun ohne Wartezeit sofort bei der Gemeinde ausgestellt werden.
Unveränderte Gebühren
Strafregisterbescheinigungen (umgangssprachlich fälschlicherweise immer noch als "Leumundszeugnis" bezeichnet) können durch die Erweiterung des eGovernments bei der Gemeinde angefordert und gleich mitgenommen werden.
Die Gebühren für diese Bescheinigung betragen EUR 16,40 (wenn der Verwendungszweck bzw. die Adresse des Vorlageortes genau angegeben werden).